1. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der Mieter die Rechnung per E-Mail oder auf anderem Wege erhält und die erste Zahlung getätigt hat. Damit ist auch die Anerkennung der AGBs verbunden. Die Anzahlung von 20 % ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Restsumme ist bis spätestens 4 Wochen vor Mietantritt ebenfalls auf das angegebene Konto zu bezahlen.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis enthaltene Nebenkosten sind zum Beispiel Handtuch- oder Bettwäschepakete. Staatliche Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.
3. Gästeberechnung
Wir weisen darauf hin, dass im Haus keine Differenzierung zwischen Kindern, Babys und Erwachsenen gemacht wird. Es ist immer die Personenanzahl aller anreisenden Gäste anzugeben. Gäste, die mit Camping-Fahrzeugen anreisen, werden wie Hausgäste abgerechnet. Gäste, die über Nacht bleiben, müssen dem Vermieter bekannt gegeben werden und werden für die entsprechenden Nächte als zusätzliche Bewohner mit Personenaufschlag ab der 3. Person berechnet.
4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter bekannt zu geben. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
5. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf Natur und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/ Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen oder Haustiere belegt, kann der Vermieter / Schlüsselhalter den Vertrag Frist und entschädigungslos auflösen.
6. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem und besenreinem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das umfasst auch sauberes Geschirr und geleerte Abfalleimer. Beschädigungen und fehlendes Inventar hat der Mieter mitzuteilen, wenn diese in seiner Verantwortung liegen, zu erstatten.
7. Rücktritt
Der Vermieter kann im Falle des Rücktritts pauschale Rücktrittkosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche, anderweitige Belegung des Objekts berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittgebühren betragen: 1. Bei einem Rücktritt bis zum 56. Tag vor Anreise 10 % des Mietpreises. 2. Bei einem Rücktritt vom 42. bis zum 29. Tag vor Anreise 30 % des Mietpreises. 3. Bei einem Rücktritt vom 28. Tag bis 22. Tag vor Anreise 60 % des Mietpreises. 4. Bei einem Rücktritt ab 21. Tag vor Anreise 80 % des Mietpreises. Es bleibt dem Mieter ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter gegenüber nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Der Vermieter hat die Möglichkeit an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welchen er dann dem Gast gegenüber zu belegen hat. Der Gast hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der sämtliche Pflichten und Rechte aus dem bestehenden Mietvertrag übernimmt. Der Vermieter hat das Recht, den Ersatzmieter abzulehnen, wenn dieser die Vertragsinhalte nicht akzeptiert oder behördliche und gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittschadenversicherung.
8. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
9. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Bei anderen als Personenschäden ist die Haftung auf den Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet. 10. Rauchverbot Das Muckelhaus ist ein Nichtraucherhaus! Bitte rauchen Sie nur außerhalb des Hauses und werfen Sie ihre Zigarettenstummel nicht in den Garten, sondern entsorgen sie diese nach sorgfältiger Löschung im Müll. Sollte während Ihres Aufenthaltes im Haus geraucht werden, behalten wir uns eine Sonderreinigungsgebühr von 250 € vor. 11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden, Deutschland vereinbart.